§ 13 Aufgabenkreis des Vorstandes
- Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind
- In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
- Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
- Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen General-versammlungen;
- Verwaltung des Vereinsvermögens;
- Bestellung eines wissenschaftlichen Beirates zur Durchführung der Vereinsziele.
- Die Mitglieder des Beirates können auch Nichtmitglieder des Vereins sein.
- Aufnahme, Ausschluß und Streichung von Vereinsmitgliedern;
Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereines.
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