§ 5 Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in
- ordentliche Mitglieder
- fördernde Mitglieder, welche den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages unterstützen
- Ehrenmitglieder, die hierzu wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein ernannt werden.
<---- §4 Mittel und ihre Aufbringung
----> §6 Erwerb der Mitgliedschaft