§ 11 Aufgabenkreis der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
- Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
- Beschlußfassung über den Voranschlag;
- Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer;
- Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge;
- Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
- Entscheidung über Berufungen gegen Ausschlüsse von der Mitgliedschaft;
- Beschlußfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereines;
- Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
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